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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1911,
einfahrt bildet. Das Feuer wird allgemein als zu schwach, und ungenügend für
das Auffinden der Reede bezeichnet,
Nebelsignale werden nur am Tage bei unsichtigem Wetter gegeben, und
zwar auf dem südlich vom Orte liegenden Owen-Eiland alle 15 min ein Einzel-
knallsignal,
Lotsen sind vorhanden. Als solche fungieren die Kapitäne der Schlepp-
dampfer, die ansteuernden Schiffen, sofern diese Lotsensignal zeigen und gesehen
werden, bis außerhalb der Reede entgegenfahren, Sie steuern dann vor dem
Schiffe her, bis zum Ankerplatz. Es besteht kein Lotsenzwang, und es ist
auch kaum Lotsenhilfe notwendig. Das Lotsengeld beträgt 1 bis 2 £, je nach
der Entfernung, die der Lotse dem Schiffe entgegenkommt.
Schleppdampfer sind mehrere vorhanden, die hauptsächlich die Leichter
zwischen den auf der Reede liegenden Schiffen und dem Lande schleppen, Sie
assistieren nötigenfalls auch Seeschiffe. Es emptiehlt sich, ihre Hilfe beim
Ankerauf- und Inseegehen in Anspruch zu nehmen, Es besteht eine feste Taxe
für ihre Dienste. Für Assistieren beim Ankerauf- und unter Segelgehen beträgt
sie 5 £. Rufsignal für einen Schleppdampfer: Flagge B des Internationalen
Systems halbstocks gezeigt.
Hafensignale werden mittels des Internationalen Signalsystems gemacht,
Außerdem einige lokale Signale wie: Flagge B vorgehißt bedeutet: Leichter ist
beladen, Flagge B halbstocks, wünsche Schleppdampfer.,
Quarantäne- und Zollbehandlung. Ein Gesundheitspaß wird stets verlangt.
Von der Zollbehörde werden verlangt: Schiffszertifikat, Manifest, Musterrolie,
Mannschafts- und Proviantliste. Für letztere beiden werden gedruckte Formulare
an Bord gesandt, die auszufüllen sind. Vorräte an Tabak, Zigarren, Wein,
Spirituosen und Bier werden verschlossen und versiegelt. Im übrigen ist die
zollamtliche Behandlung sehr kulant.
Der Hafen wird durch die der Küste vorgelagerten, einen nur schmalen,
aber ziemlich langgestreckten Raum umschließenden Riffe gebildet, die teilweise
über, teilweise unter Wasser liegen, und in der Mitte unterbrochen sind. Diese
Unterbrechung bildet die Einfahrt zum Hafen, der selbst im südlichen Gebiete
des von den Riffen umsehlossenen Raumes sich befindet. Die Wassertiefe im
Hafen ist nur gering, so daß er für Seeschiffe überhaupt nicht in Betracht
kommt, sondern nur für kleine Fahrzeuge und Leichter geeignet ist. Die geringste
Wassertiefe in ihm beträgt im Fahrwasser 2.5 m, doch gibt es auch Teile mit
3 bis 4 m Wassertiefe. Am Kopfe der Landungsbrücke beträgt die Wassertiefe
33 bis 3.7 m. In der Hafeneinfahrt liegt die Barre, auf der die geringste
Wassertiefe etwa 4 m beträgt. Auf ihr steht gelegentlich so starke Brandung,
daß ein Passieren derselben nicht möglich ist.
Betonnung. Eine Glockentonne liegt etwa 45 m innerhalb der Barre,
eben südlich von der Richtlinie, die durch die drei in mw. 0-—W-Richtung von
einander stehenden Baken bezeichnet wird, und die Einfahrt über die Barre
kennzeichnet. Ferner liegen noch weiter nach innen sechs rot und schwarz
karrierte stumpfe Tonnen aus, die das Fahrwasser bis zur Landungsbrücke
bezeichnen. Sie sind sämtlich in nächster Nähe zu passieren und einsteuernd an
Backbord zu lassen.
Hafenanlagen. Außer einer großen Landungsbrücke, die recht vor dem
Ort über den trockenfallenden Strand hinweg bis auf tiefes Wasser führt, gibt
es keine Anlagen, Auf der Brücke befinden sich Dampfkräne zum Beladen und
Entlöschen der Leichter.
Die Seeschiffe, die sämtlich auf der Reede liegen, werden mittels Leichter
entlöscht oder beladen, welches wegen der dort meistens herrschenden hohen
Dünung oder des starken Seeganges mit großen Schwierigkeiten verbunden ist,
Das Löschen von Kohlen geschieht mit Körben oder mit Säcken in die Leichter. Kosten
und Risiko des Leichtertransportes trägt der Empfänger oder Ablader der Ladung.
Ballast kann mit eigener Mannschaft über Bord geworfen werden,
Schiffsboote werden zum Verkehr mit dem Lande nicht benutzt, den
Verkehr unterhalten kleine Schleppdampfer.