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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1911.
notwendig, da die Küsten rein sind. Für nächtliche Einfahrten sind die vor-
springenden Küstenpunkte gut befeuert und auch Richtfeuer vorhanden. Mit
Hilfe der vorhandenen Seekarten ist das Einfahren bei sichtigem Wetter einfach,
und es sind weitere Anweisungen nicht notwendig. Bei Nebel oder unsichtigem
Wetter ist große Vorsicht geboten und häufiges Loten notwendig. Nebelsignale
werden bei den meisten Leuchttürmen gegeben,
Die östliche Einfahrt wird durch die in ihr liegende Insel Skryplewa
in zwei Fahrwasser geteilt, die beide breit und rein sind, Die annähernd 50 m
hohe Insel Skryplewa ist am Tage leicht kenntlich durch ihre Lage, nachts
brennen auf ihr zwei Leuchtfeuer, die für die Weiterfahrt durch den östlichen
Bosporus als Richtfeuer dienen. Man kann sowohl südlich wie nördlich von
dieser Insel passieren. Beim Passieren an der Nordseite komme man der Insel
nicht zu nahe, da sich in nördlicher Richtung von ihr ein Riff fast 400 m weit
erstreckt. Vor der Nordkante dieses Riffes liegt eine weiße Glockentonne. Auch
wird die Richtung dieses. Riffes durch die nachstehende Richtmarke gekenn-
zeichnet: eine weiße, kreuzförmige Bake an der Ostseite der Insel in Linie mit
dem schwarzen, senkrechten Streifen an der östlichen Seite der Nebelsignalstation.
Auf dem weiteren Wege halte man sich ungefähr in der Mitte der Straße.
Weitere Anweisungen sind auch hierfür nicht notwendig, Bei unsichtiger Witterung
ist jedoch auch hier die übliche seemännische Vorsicht geboten.
Das goldene Horn, der Hafen von Wladiwostok, zweigt sich vom östlichen
Bosporus an dessen Nordseite ab. Der Arm verläuft zuerst in nördlicher, dann,
nach einer scharfen Biegung, in östlicher Richtung bis zum inneren Ende, Er
ist von mittlerer Tiefe und frei von Untiefen. Die An- und Einsteuerung ist
leicht und bequem. Man kann sowohl nachts, wie am Tage einlaufen, doch in
keinem Falle weiter, als bis zum Wachtschiff, das außerhalb der Charkin-Huk
liegt. Für nächtliches Auslaufen muß man besondere Erlaubnis haben.
Leuchtfeuer siehe Leuchtfeuer-Verzeichnis 1911, Heft VIII, Tit. XI, Nr. 2603
bis 2639 und Nachtrag dazu.
Signalstationen befinden sich auf den Inseln Askold und Skryplewa, auf
der Klett-Huk und dem Gebäude der Hafenbehörde in Wladiwostok, die nach
dem Internationalen System mit Schiffen signalisieren. Nebelsignalstationen
befinden sich bei den meisten Leuchttürmen (siehe Leuchtfeuer-Verzeichnis).
Lotsen sind auf der Insel Askold für Wladiwostok zu haben, Man muß
jedoch sehr nahe an die Insel herangehen, um einen Lotsen zu bekommen. Kapt.
Thode, der in größerem Abstande davon blieb, erhielt keinen Lotsen, obwohl
er Signal dafür gesetzt hatte. Lotsenzwang besteht nicht, und man kann auch
sehr wohl ohne Lotsen nach Wladiwostok gelangen, wenn man das nötige
Kartenmaterial an Bord hat. Während und kurz nach dem russisch-japanischen
Kriege bestand Lotsenzwang wegen der ausgelegten und schwimmenden Minen,
Nachdem dieselben aber jetzt nicht mehr vorhanden sind, besteht auch kein
Lotsenzwang mehr. Keins von allen deutschen Schiffen nahm einen Lotsen. Für
Hafenlotsen, die die Schiffe von der Reede an die Landungsplätze bringen,
besteht eine Taxe. Kapt. Thode bezahlte hierfür 25 Rbl.
Schleppdampfer sind vorhanden, aber beim Ein- oder Auslaufen für
Dampfer in der Regel nicht erforderlich. Beim Verholen im Hafen ist die Hilfe
eines Schleppdampfers oftmals empfehlenswert. Die Taxe dafür beträgt für einen
großen Schleppdampfer 25, für einen kleinen 15 Rbl. Für Segelschiffe, die aber
kaum noch nach Wladiwostok kommen, ist die Annahme eines Schleppers oft-
mals notwendig.
Rettungswesen, Nach älteren Angaben befindet sich eine Rettungsstation
mit Boot und Schlittenboot auf der Larionow-Huk in der Nähe des Leuchtturmes,
Der große Eisbrecher und eine Anzahl von Schleppdampfern sind mit Taucher-
apparaten und großen Pumpen ausgerüstet,
Quarantäne. Es wird stets ein Gesundheitspaß verlangt. Für Schiffe mit
reinem Gesundheitspaß sind die Förmlichkeiten einfach, Für Schiffe dagegen,
die aus verseuchten Häfen kommen, ist Quarantäne Bedingung, und zwar für
Pestgefahr eine zehntägige, für Choleragefahr eine siebentägige, doch wird eventuell