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Volltext: Standard Konstruktion

Anhang 
107 
Anhang 4: Ergänzungen zu den Nachweisen im Grenzzustand der Ermüdung 
für Offshore-Windenergieanlagen 
Bis zu einer Regelung auf nationaler Ebene durch eine DIN-Norm oder eine entsprechende 
europäische Norm sind für den Nachweis im Grenzzustand der Ermüdung in Verbindung mit 
den Regelungen der gültigen Richtlinie für Windenergieanlagen für die Teilsicherheitsbeiwerte 
7m auf der Materialseite die Werte der unten stehenden Tabelle als Mindestwerte zu berück 
sichtigen. 
Inspizierbar 
Schadenstolerante Bauteile 
Nicht-schadenstolerante Bauteile 
Ja 
1.0 
1,15 
Nein* 
1,15 
1,25 
* Schweißkonstruktionen des Primärtragwerks im Unterwasserbereich sind grundsätzlich bei Nein einzuordnen 
Zur Durchführung der Ermüdungsnachweise nach DIN EN 1993-1-9 können offshorespezifi 
sche Ergänzungen erforderlich werden. Ergänzungen sind insbesondere für die Anzahl der zu 
erwartenden Lastwechsel und für den Umgang mit Meereswasser erforderlich. Hierfür sind 
geeignete Richtlinien und Regelwerke zu Rate zu ziehen. 
Bezüglich der Materialgütenwahl ist den Hinweisen des Anhangs 5 zu folgen. 
Hinweis auf wiederkehrende Prüfungen: 
Diese Regelung ersetzt nicht die Notwendigkeit wiederkehrender Prüfungen im Unterwasser 
bereich (z. B. für die Kontrolle von Bewuchs oder Beschädigungen), aber eine genaue Kont 
rolle der Schweißnähte wird damit entbehrlich.
	        
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