188 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April/Juni 1943,
Vorschalten eines Fernglases für das Beobachten größerer Objekte nicht mehr
so vorteilhaft ist wie für das Beobachten kleiner Objekte.
Der dritte Teil der Gesetzmäßigkeiten, d. h, das Wiedergeradlinigwerden
der Wahrnehmungskurven in Abb. 6 wird durch das Weber-Fechnersche Ge-
setz bestimmt. Nach diesem für das Sehen ausgedehnter Objekte gültigen Ge-
setze kommt es einzig und allein auf das Verhältnis der Leuchtdichte des wahr-
zunehmenden Objektes zur Leuchtdichte des Umfeldes an. Auf das Sehen mit
Fernglas gedeutet, besagt aber dieses Gesetz folgendes: Da nach den geometrisch
optischen Gesetzen durch ein Fernglas die Leuchtdichte der wahrgenommenen
Objekte nicht nur nicht erhöht, sondern infolge der Lichtabsorption im Glase
und der Spiegelflecken verringert wird, wird das Wahrnehmen ausgedehnter
Objekte durch das Glas schwieriger als mit freiem Auge. Auch diese Erschei-
nung ist dem Praktiker wohl bekannt, denn ausgedehnte Objekte erscheinen
bei Beobachtung durch Ferngläser immer kontrastärmer als bei Beobachtung
mit freiem Auge.
Faßt man alle drei Gesetzmäßigkeiten für die Kontrastschwelle zusammen,
so kann man das Folgende sagen: Je geringer die Umfeldleuchtdichte, d. h. je
dunkler die Nacht, desto maßgebender ist auch für größere Objekte der Licht-
strom, desto mehr wird also auch die Fernrohrleistung für das Sehen maß-
gebend sein. Je heller die allgemeine Beleuch-
tung, desto weniger spielt bei größeren Ob-
jekten das Vorschalten eines Fernglases vor
das Auge eine Rolle. Da nach dem Weber-
Fechnerschen Gesetz der mindest wahrnehm-
bare Leuchtdichtekontrast in der Praxis etwa
10% betragen muß, kommt es darauf an, See-
zeichen so groß wie möglich und in ihrem
Kontrast so auffallend wie möglich gegen die
Umgebung darzustellen. Aus diesem Grunde
ist es immer gut, Seezeichen, Leuchttürme usw.
entweder weiß gegen dunkle Umgebung oder
schwarz gegen helle Umgebung zu bemalen.
Die Bemalung soll möglichst einheitlich auf
großer Fläche erfolgen. Eine Unterbrechung
der Bemalung etwa durch aufgemalte Ringe
usw, wirkt sich immer nachteilig auf das Seh-
vermögen aus, Es ist bekannt, daß einfach gestrichene Tonnen, zumal dann, wenn
sie eine Stange tragen, leichter wahrzunehmen sind als gestreifte Tonnen, Der
Kontrast wirkt sich als reiner Helligkeitskontrast aus, Man könnte vielleicht
annehmen, daß rote Tonnen gegen die grünliche See leichter wahrzunehmen sind
als schwarze Tonnen, Dem ist keineswegs so. Denn einmal sind ungefähr 10%
der männlichen Bevölkerung, also auch der Seeleute, farbenblind oder farben-
schwach trotz aller Farbenprüfungen, und dann ist jeder, auch der farbentüch-
tigste Mensch, in der Nacht und an der Peripherie seiner Netzhaut farbenblind.
Daß dennoch gefärbte Feuer in ihrer Farbe wahrgenommen werden können, hat
damit nichts zu tun, denn gefärbte Feuer werden auch von farbenschwachen
Menschen wahrgenommen, weil sie eine weit über der Wahrnehmungsschwelle
liegende Helligkeit besitzen.
Das Weber-Fechnersche Gesetz sagt in erster Annäherung, daß das Ver-
hältnis zwischen wahrzunehmender Leuchtdichte und herrschender Umfeldleucht-
dichte eine Konstante, nämlich in der Praxis rund 10% beträgt. Abb. 8 zeigt,
daß diese Konstanz nur für den Bereich des Tageslichts zwischen etwa 200 und
10000 Apostilb (Lux) streng gültig ist. Sowohl darüber als darunter muß der
Kontrast noch viel größer sein, um wahrgenommen werden zu können. Solange
man darüber liegt, also in heller Sonnenbeleuchtung, kann man sich noch helfen,
Man setzt durch Vorschalten von Blendschutzbrillen vor das Auge die all-
gemeine Leuchtdichte so weit herunter, bis man den günstigsten Kontrastbereich
des Auges erlangt. Eine binfache Rechnung zeigt, daß derartige Brillen etwa
DI all