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Alle Untiefen in Port Phillip sind mit Tonnen gekennzeichnet und findet
man das Fahrwasser einsegelnd an 8 B. mit weissen und an B, B. mit schwarzen
Tonnen gekennzeichnet. Da jedoch die Fahrwasser zwischen den Sandbänken
an einzelnen Stellen sehr schmal sind, so sollte man nicht ohne Lootsen
einsegeln.
Das Wasser ist in der ganzen Bucht dunkelgrün; nördlich der Sandbänke
ist die Ebbe und Fluth kaum bemerkbar.
Man ankert gewöhnlich erst in Hobson-Bay, auf 9 bis 12,8m Wasser,
Schlammgrund, von wo man dann mit einem Dampfer bis an die Ladebrücken
geschleppt wird. An den Ladebrücken, welche in 6,5 bis 7,3m Wassertiefe
stehen, können die grössten Schiffe liegen.
Strom ist kaum bemerkbar, die Fluthhöhe beträgt bei Springzeit nur 1,1m.
6. Hafen von Melbourne.') Hobson-Bay.
Allgemeine Handelsverhältnisse. Sobald ein Schiff in Hobson-Bay
vor Anker geht, ganz gleich zu welcher Tages- oder Nachtzeit, kommen Zoll-
beamte an Bord und revidiren dasselbe, Befinden sich zu verzollende Güter
an Bord, so werden die Lucken sowohl, wie auch der zu verzollende Proviant
versiegelt. Der Zollbeamte visirt dann das Manifest und die Proviantliste,
welche beim Einklariren auf dem Zollamte abzugeben sind. Für jedes fehlende
Stück der Ladung, selbst wenn dasselbe durch Bruch verloren gegangen ist,
muss der Zoll entrichtet werden. Sowohl der Schiffskapitän, als auch der
Ladungsempfänger müssen sich jeder einen Besichtiger annehmen, welche zu-
sammen die Lucken, die Stauung der Lucken und die Garnirung besichtigen,
Jede Besichtigung kostet 21 sh. Protest und Verklarung müssen bei einem
Notar gemacht werden.
An den Eisenbahn-Ladebrücken in Sandridge und in Williamstown wird
die Ladung in Eisenbahnwaggons geladen, wogegen an der alten Ladebrücke
in Sandridge die Ladung mit einem Wagen längsseit gebracht event. geholt
wird. Nach Melbourne bestimmte Schiffe, deren Tiefgang jedoch zu gross ist,
um dahin zu gelangen, können in Hobson-Bay mittelst Leichterfahrzeuge mit
dem Löschen beginnen. Die vom Zollamt bestimmte Lösch- oder Ladezeit ist
von 8 a, m. bis 4* p. m.; will man länger arbeiten, so muss man, wenn es
Zollgüter sind, für jede Stunde 4 sh. 6 d. und im andern Fall für jede Stunde
L sh. 6 d. bezahlen.
Die meisten Schiffe, welche mit Ladung ankommen, nehmen zur leichteren
und prompteren Abwickelung einen mit der Abfertigung auf der Eisenbahn be-
kannten Mann, einen sogenannten Löschungs-Clark an. Es kommt wohl selten
ein Schiff in Melbourne ohne Schadenersatz für Bruch der Ladung frei. Die
Eisenbahn - Direktion empfängt die Ladung aus den Schiffen gegen Quittung,
sucht sich jedoch in allen Fällen zu decken. Ist irgend etwas von der
Ladung beschädigt, so erhält man eine Quittung mit Vorbehalt, und wenn auch
später von den Arbeitern der Bahn solche beschädigte Ladungsstücke noch mehr
beschädigt werden, so wird das Schiff dafür verantwortlich gemacht. Bei
Frachtabschlüssen ist es gebräuchlich, dass die Fracht stets im Bestimmungshafen
gezahlt wird; in Melbourne wird dieselbe stets in baarer Münze bezahlt,
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel bestehen aus: Bauholz, Zucker, Thee,
Kaffee, Steinkohlen ete. und die Ausfuhrartikel aus: Wolle, Leder, Häute, Talg,
Zinn, Kupfer etc. Die beste Verladungszeit ist von Oktober bis März.
Nachdem ein Schiff ausklarirt hat, werden die Schiffspapiere 24* vor
Abgang des Schiffes an Bord gebracht, und dieses wird durch eine weisse
Flagge im Grosstopp angezeigt. Die Lucken werden jeden Abend versiegelt,
wenn sich Zollgüter an Bord befinden.
Durch den Lootsen empfängt jedes Schiff eine Hafenverordnung und ein
Formular zum Ausfertigen der Proviantliste.
Desertionen kommen fast auf jedem Schiff vor und alle Massregeln da-
gegen sind nutzlos, Es hält auch schr schwer, einen fortgelaufenen Mann wieder
4) Ann. d. Hydr. etc, 1876, pag. 66; Austr. Dir., Vol. I, 1876, pag. 317; „Die wichtigsten
Seehäfen der Erde“, I. Band, 1870, von Jülfs und Balleer, pag, 206 —211.