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daselbst aus Korallen und ist nicht sehr haltbar. Das Wasser ist so klar,
dass man den Grund sehen kann. Jedes Schiff muss bei dem Feuerschiff
ankern und dort den Besuch der Gesundheitsbehörde erwarten. Wird einem
Schiff keine Quarantaine aufgelegt, so heisst es die rothe Flagge B im Gross-
topp, als Zeichen, dass ihm jeder Verkehr gestattet ist. Hierauf kann das Schiff
zu jeder Zeit in den Hafen gehen, nur muss dem Hafenmeister davon Anzeige
gemacht werden, damit dieser einen Lootsen und, wenn erforderlich, auch einen
Dampfer nach dem Schiffe schicken kann.
Mit 5 bis 5,5m Tiefgang kann ein Schiff ziemlich nahe an der Stadt sich
vertäuen, bei grösserem Tiefgang muss man mehr nach aussen zu bleiben. In
der oberen Hälfte des Hafens sind feste Moorings angebracht, woselbst die
Schiffe ihre Ankerketten befestigen können, in der unteren oder äusseren Hälfte
müssen dagegen die Schiffe ihre eigenen Anker gebrauchen.
In den Monaten vom 1. December bis 1. April muss jedes Schiff mit
vier Ankern sich vertäuen; zwei derselben kommen nach OSO und zwei nach
WNW, jeder mit 80m Kette, zu liegen. Die Schiffe werden in Reihen gelegt,
bleiben jedoch ungefähr 12m stets von einander entfernt. In diesen Monaten
müssen die Schiffe auch ihre Bramrasen und Stengen an Deck nehmen, wogegen
in den andern Monaten vom 1. April bis 1. December solches nicht nöthig ist;
auch dürfen die Schiffe in dieser Zeit nur einen Anker nach WNW ausheben,
Gezeiten. Ebbe und Fluth ist kaum bemerkbar,
Allgemeine Handelsverhältnisse,. Protest und Verklarung wird bei
einem Notar gemacht. Die Ladung wird sowohl zum Laden, als auch beim
Löschen durch Leichter längsseit gebracht oder geholt. Letztere heissen Lanschen,
haben eine Tragfähigkeit von 20 bis 60t, sind viereckig, plattbodig und werden
durch Dampfer bugsirt.
Bei einer Zuckerladung darf man den Stauern nicht erlauben, die Hand-
haken zu benutzen, weil dadurch leicht die Säcke zerrissen werden und das
Schiff für derartige Beschädigungen verantwortlich gemacht wird. Der Zucker
hierselbst ist von vorzüglicher Qualität; er ist sehr trocken, verliert während
der Reise nicht an Gewicht und ist in doppelten Säcken, einem Hanfsack und
einem Mattensack, verpackt. Die Zahlung der Fracht geschieht fast immer in
Baar und ist bei Ablieferung der Ladung 5% MPrimage zu zahlen.
Jedes Schiff hat sich einer Besichtigung zu unterziehen und dafür 2 &
zu zahlen, Liegetage werden zum Laden und Löschen, nach dem Verhältniss
von 7 Tagen für 100t, berechnet, Der Hauptausfuhrartikel ist Zucker; der-
selbe wird das ganze Jahr hindurch verschifft, dagegen bilden Guano, Knochen-
erde, Manufakturwaaren, Bauholz, Reis, Getreide, Schiffs- und Kisenbahn-
Materialien etc. die Haupteinfuhrartikel.
Nachdem das Schiff beim Zollamt klarirt ist, wird dasselbe auch wegen
Schmuggelwaaren revidirt. Die Geldwährung besteht in Silber (Rupien) und
Papier.
Hafeneinrichtungen. Lootsenboote trifft man nicht früher, als bis man
in der Nähe des Feuerschiffes ist, wo man dann aber auch ohne Lootsen sich einen
Ankerplatz aufsuchen kann. Die Lootsenboote haben als Erkennungszeichen
eine weiss- und roth horizontal getheilte Flagge. Beim Ansegeln sind keine
Schleppdampfer zu haben. Eine Rettungsstation ist hier nicht vorhanden.
Kleine Schiffe von 100 bis 150t Tragfähigkeit können am Kai laden und
löschen. Drei Trockendocks und zwei Patentschlipps sind für Schiffe jeder Grösse
im Hafen, dagegen ist kein Strand zum Banken, Reparaturen sowohl an hölzer-
nen, als an eisernen Schiffen, sowie an Dampfmaschinen, können ausgeführt
werden, und ist alles Material dazu, sowie auch Arbeitskräfte und Taucher,
vorhanden,
Der Ballast besteht aus Sand, Steinen und Erde; gelöscht wird derselbe
wie jede Ladung, nur ausserhalb des Hafens auf 55m Wassertiefe ist es erlaubt,
den Ballast über Bord zu werfen.
Frisches Wasser bekommt man aus Prähmen, und kostot dasselbe 3 slı.
diet; es ist jedoch auch gestattet, sich selbst sein Wasser vom Landungsplatze
zu holen, wo sich eine Röhre, aus welcher immerfort Wasser strömt, befindet;
in diesem Falle hat man nichts für das Wasser zu zahlen.