81
Zwischenbericht StUKplus
fi
28.02.2012
£
mm
Zusätzlich wurden die oben genannten Verhaltens-Kategorien mit Bezug zu den Windener
gieanlagen von „alpha ventus“ , teilweise beruhend auf vorhandenen Vorüberlegungen, ent
wickelt und umfassend angewendet, um speziell den Einfluss von Windenergieanlagen auf
Seevögel zu untersuchen. Eine derartige Klassifizierung der Verhaltensweisen sollte zukünf
tig bei allen Schiffserfassungen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Einflüssen
von Windenergieanlagen auf Seevögel verbindlich Anwendung finden, um mögliche Effekte
besser aufzeigen und erklären zu können. Hierzu sollte zudem protokolliert werden, ob die
einzelnen Windenergieanlagen bei den Untersuchungen in Betrieb oder aber inaktiv waren.
Zusätzlich sollte der Verhaltenskatalog von Camphuysen und Garthe (2004) bei einer Fort
schreibung als Standardwerk zur Anleitung der Verhaltensprotokollierung in das Untersu
chungskonzept mit aufgenommen und verbindlich werden.
Abschätzung der Flughöhe von Seevögeln bei Schiffszählungen
Die Erfassung von Flughöhen bei Seevögeln ist bereits im StUK 3 in Form einer Einteilung
der Flughöhen in 7 Kategorien festgeschrieben (siehe SAS-Vogelbogen im Anhang C-3.1)
und fand bei bisherigen StUK-Untersuchungen regelmäßig Anwendung. Nach dem Bau von
„alpha ventus“ konnte die Praktikabilität dieser Erfassungen durch Abschätzungen relativ zu
den Windenergieanlagen im Rahmen von TESTBIRD erstmals durch Felduntersuchungen
umfassend überprüft werden. Daraus resultierte auch die oben beschriebene neuen Katego
rien zur Flughöhenerfassung.
Die bisherigen Erfahrungen bei der intensiven Untersuchung der Flughöhen von Seevögeln
im Rahmen von TESTBIRD haben gezeigt, dass derartige Abschätzungen im Feld sehr
schwierig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Strukturen bekannter Höhe als Ver
gleich vorhanden sind. Aber auch bei einer Abschätzung der Flughöhen relativ zu einzelnen
Windenergieanlagen von „alpha ventus“ (z.B. „auf Rotorhöhe fliegend“) traten insbesondere
bei größerer Entfernung häufig Fehleinschätzungen auf. Die bisher in StUK 3 dargestellte
Einteilung der Flughöhen in 7 Kategorien kann daher nach neuem Kenntnisstand nicht mehr
uneingeschränkt empfohlen werden. Es wird vielmehr vorgeschlagen, zur möglichst genau
en Messung von Flughöhen technische Hilfsmittel, z.B. einen rangefinder, wie er sich im
Rahmen von TESTBIRD bisher gut bewährt hat, oder vergleichbare Geräte einzusetzen.
Eine Abschätzung relativ zu den Anlagen kann bei nahe am Windpark fliegenden Vögeln
vorgenommen werden, sollte aber immer wieder durch Messungen mit einem rangefinder
o.ä. abgeglichen werden, um möglichen Fehleinschätzungen vorzubeugen.
Stand der Wissenschaft und Forschung bezüglich der im StUK 3 enthaltenen themati
schen Mindestanforderungen
Dies kann anhand der bisherigen Ergebnisse und Auswertungen im Rahmen von TESTBIRD
noch nicht beurteilt werden.
Für die oben vorgeschlagene zusätzliche intensive Erfassung von Verhaltensweisen sowie
die Messung von Flughöhen ist lediglich eine weitere Person nötig, nicht aber eine zusätzli
che Erfassung oder ein zusätzliches Projekt. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten
sind daher relativ gering.
Bewertung der Untersuchungsmethoden im Hinblick auf daraus resultierende Eingrif
fe in den Betriebsablauf während der Bau- und Betriebsphase
Die Untersuchungen von Seevögeln vom Schiff und vom Flugzeug aus haben keinen Ein
fluss auf den Betriebsablauf des Windparks während der Betriebsphase. Für die Bauphase
liegen aus TESTBIRD keine Erkenntnisse vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass