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Volltext : Jahresbericht 1875-1878

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Dio  Verth  eilung  der  übrigen  37  Journale  geschah  durch  die  Konsulate  zu  Rotterdam,  Antwerpen,
Havre,  London,  Newcastle,  Cardiff,  Liverpool,  Singapore,  Hongkong  und  Shanghae.  Durch  Vermittelung
des  Auswärtigen  Amtes  ist  nämlich  die  Einrichtung  getroffen  worden,  dass  die  genannten  Konsulate  stets
mit  einer  ausreichenden  Anzahl  meteorologischer  Journale  und  den  erforderlichen  Exemplaren  der  Instruktionen ­
  iür  die  Führung  derselben  zur  Austheilung  an  die  Schiffsführer  versehen  sind.
Die  Führung  der  meteorologischen  Journale  auf  den  Schiffen  der  Kaiserlichen  Marine  ist  durch
eine  besondere  Verfügung  des  Chefs  der  Admiralität  geregelt,  so  dass  sowohl  die  ununterbrochene  Reobachtung,
  wie  die  Eintragung  der  Resultate  als  auch  die  Zuverlässigkeit  des  Materiales  gesichert  erscheint.
Für  die  Schiffe  der  Handelsflotte  ist  die  Betheiligung  an  den  Arbeiten  der  Seewarte  eine  durchaus  freiwillige. ­
  Hier  ist  es  in  der  Regel  der  Kapitän  selbst,  welcher  die  Anstellung  der  Beobachtungen  und  die
Führung  des  Journals  besorgt.  Es  muss  noch  bemerkt  werden,  dass  die  Deutsche  Seewarte  auch  Führer  von
Schiffen  fremder  Flagge  als  Mitarbeiter  annimmt,  und  zwar  unter  Gewährung  derselben  Vortheile,  welche
der  deutsche  Schiffsführer,  wie  bereits  erwähnt,  aus  den  Einrichtungen  der  Seewarte  zu  ziehen  vermag.
Die  Einrichtung  des  meteorologischen  Journales  entspricht  den  auf  der  maritimen  Konferenz  in  London
hierüber  gefassten  Beschlüssen  *),  ist  also  übereinstimmend  mit  der  Einrichtung  des  Meteorological-Log  des
Londoner  Meteorologischen  Bureaus  (Met.  Office).  In  den  25  Spalten,  welche  es  enthält,  werden  verzeichnet
unter  1  und  2  die  nöthigen  Zeitangaben,  **)
3  und  4  die  Breitenbestimmungen,
5  und  6  die  Längenbestimmungen,
7  und  8  der  rechtweisende  Kurs  und  die  gesegelte  Distanz,
9  die  Gesammtmissweisung  des  Kompasses,
10  ‘  der  anliegende  Kompass-Strich,
11  und  12  die  Windrichtung  und  die  Stärke  desselben  nach  Beaufort’s  Skala,
13  und  14  die  Ablesungen  am  Barometer  und  beigefügten  Thermometer,
15  und  16  die  Ablesungen  am  Thermometer  mit  trockner  und  an  dem  mit  nasser  Kugel,
17,  18  und  19  Wolkonbildung  und  Himmelsansicht,
20  das  Wetter  nach  Beaufort’s  Bezeichnung,
21  —  24  Beobachtungen  an  der  Meeresoberfläche,  als  Richtung  und  Stärke  des  Seeganges,  Temperatur
und  spezifisches  Gewicht  des  Wassers,
25  Bemerkungen,  namentlich  über  die  beobachteten  Strömungen.
Die  Beobachtungsstunden  sind  4 h ,  8 h  und  12 h  des  Tages  und  der  Nacht.  Die  Windbeobachtungen
werden  jedoch  für  jede  zweite  Stunde  gewünscht,  und  zwar  sollen  Windrichtung  und  Stärke  so  angegeben
werden,  wie  sie  sich  im  Augenblicke  der  Beobachtung  zeigen,  nicht  wie  sie  seit  der  letzten  Notirung  im
Durchschnitte  gewesen  sind.
Die  Schiffe,  auf  welchen  das  meteorologische  Journal  geführt  werden  soll,  müssen  nach  den  Anforderungen ­
  der  Seewarte  zum  mindesten  mit  1  Chronometer,  1  Sextanten,  1  Quecksilberbarometer  und
3  Thermometern  ausgerüstet  sein.  Auf  das  Vorhandensein  des  Thermometers  mit  nasser  Kugel  und  des
Aräometers  und  dem  entsprechend  auf  die  Ausfüllung  der  Spalten  16  und  24  des  Journals  wird  erst  in
zweiter  Linie  Gewicht  gelegt.
Mit  Bezug  auf  die  zu  den  meteorologischen  Beobachtungen  benutzten  Instrumente  besteht  der
Plan,  an  dessen  Realisirung  systematisch  gearbeitet  wird,  an  sämmtliche  Mitarbeiter  die  Instrumente  leihweise ­
  auszutheilen.  Gegenwärtig  aber  sind  die  Instrumente  theils  Privateigenthum  der  Schiffe  und  nur
zum  Theil  von  der  Seewarte  leihweise  hergegeben.  Die  Anzahl  der  ausgeliehenen  Instrumente  hat  sich  in
Gemässheit  mit  dem  soeben  dargelegten  Plane  seit  der  Errichtung  der  Seewarte  stetig  vermehrt,  so  dass
zu  Anfang  des  Jahres  1879  sich  bereits  79  Marinebarometer,  32  Marinepsychrometer,  192  Marinethermometer ­
  und  9  Aräometer,  welche  Eigenthum  der  Seewarte  sind,  an  Bord  von  Schiffen  befanden.  Ausserdem
*)  Bei  der  Besprechung  dieses  wichtigen  Gegenstandes  darf  der  Einfluss  nicht  unerwähnt  bleiben,  welchen  die  verschiedenen ­
  Veröffentlichungen  des  Horm  Professor  Buys-Ballot  auf  diese  Beschlüsse  äusserten.  Es  werden  hier  nur  die
zwei  wichtigsten  derselben  namhaft  gemacht:  Suggestions  on  a  uniform  system  of  meteorological  observations,  Utrecht  1872“
und  „A  sequel  to  the  suggestions  on  a  uniform  system  of  meteorological  observations,  Utrecht  1873.“
**)  Siehe  Instruktion  zur  Führung  des  Journales  und  Anhang  zu  dem  Berichte  No.  16  bezüglich  der  Prüfung  der  Instrumente.
            
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