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Volltext : Jahresbericht 1875-1878

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kreuz.  Chronometer  und  Pendeluhr,  Prüfung  derselben.  Anleitung  zur  Untersuchung  und  zur  Beobachtung  mit
denselben.  Praktische  Uebungen.
3)  Der  Kompass  und  die  Deviationslehre.  Eingehende  Erklärung  des  Deviations-Modelles;  Beschreibung
und  Untersuchung  der  Kompasse.  Aufstellung  und  Kompensation  derselben  an  Bord  eiserner  Schiffe.
Praktische  Deviationsbestimmung  nach  verschiedenen  Methoden.  Uebungen  im  Beobachten  und  Rechnen.
III.  Nautische  Physik.
1)  Meteorologie.  Allgemeine  Erklärungen  der  Klimatologie.  Die  meteorologischen  Elemente.  Atmosphärische ­
  Depression,  Windsysteme  und  Stürme.  Beschreibung  der  meteorologischen  Instrumente  und  ihre
Anwendung  in  der  Schifffahrt;  praktische  Regeln,  Anleitung  zur  Beobachtung;  Uebung  im  Rechnen.
2)  Magnetismus.  Die  Elemente  des  Erdmagnetismus,  deren  absolute  Werthe  und  Veränderungen.
Magnetische  Karten.  Beobachtungen  der  Variation  an  Land  und  auf  See.  Praktische  Uebungen  im  Beobachten ­
  und  Rechnen.
3)  Hydrographie.  Wie  beim  Instruktionskursus  sub  III.  4.
4)  Die  Endziele  etc.  Wie  beim  Instruktionskursus  sub  III.  5.
Die  in  Vorstehendem  dargelegten  Grundzüge  des  Lehrmateriales  an  dem  eventuell  in  Verbindung  mit
der  Seewarte  zu  errichtenden  Instruktions-  und  Vorkursus  für  Navigationslehrer-Aspiranten  dürften  genügen,
um  einen  allgemeinen  Ueberblick  über  das  durch  die  vorgeschlagene  Einrichtung  Angestrebte  zu  gewähren.
Es  wird  nur  noch  besonders  betont,  dass  die  Behandlungsweise  sämmtlicher  aufgeführten  Lehrgegenstände ­
  eine  gedrängte,  präzise  zu  sein  vermag,  weil  ein  bestimmtes  Ziel,  ein  klarer  Endzweck  dabei  von
vornherein  gegeben  ist.  Ferner  ist  auch  beim  Ueberblick  des  Lehrprogrammes  sofort  zu  ersehen,  dass  es
keine  Schwierigkeiten  darbieten  kann,  einzelne  Vorträge  und  Unterweisungen  gemeinsam  für  beide  Kurse
zu  geben,  so  dass  durch  eine,  durch  einen  besonderen  Plan  zu  normirende  Kombination  beträchtliche  Zeitund
  Arbeitsersparung  erwirkt  werden  kann.  Das  Vorgehen  im  Unterricht  und  in  der  Unterweisung  nach
fest  begrenzten  Normen,  nach  vorhergegangener  strenger  Ausarbeitung  der  Vorträge  ist  zur  Erreichung  dieses
Zweckes  allerdings  Grundbedingung.
Unter  Berücksichtigung  aller  dieser  Punkte  und  Voraussetzungen  ergiebt  sich,  dass  für  die  Zurüeklegung
  des  Instruktionskursus  für  einen  gediegen  vorbereiteten  Aspiranten  ein  Zeitraum  von  fünf  Monaten
genügen  würde,  während  sieh  ein  viermonatlicher  Besuch  für  den  Vorkursus  als  genügend  erweist.  Danach
lässt  sich  ermessen,  welche  Zeit  für  eine  jegliche  Kategorie  der  Aspiranten  zur  Absolvirung  des  Instruktionskursus ­
  erforderlich  sein  würde,  wenn  dabei  festgehalten  wird,  dass  zwei  aufeinander  folgende  Zyklen
höchstens  zwei  Monate  von  einander  getrennt  sein  würden,  welches  Intervall  zur  Erholung  des  Lehrpersonales
unbedingt  erforderlich  sein  würde.  Ueber  Jahreszeit  und  die  Termine  für  den  Anfang  und  den  Abschluss
des  Instruktionskursus  lassen  sich  gegenwärtig  kaum  noch  bestimmte  Normen  geben.  Ein  wichtiges  Element
bei  der  Beurtheilung  der  Räthliehkeit  und  Zweckmässigkeit  der  Einrichtung  eines  Instruktionskursus  überhaupt, ­
  und  der  Möglichkeit  in  der  gegebenen  Frist  denselben  absolviren  zu  können,  bildet  die  Frequenz-Zahl
der  Aspiranten.  Darüber  lässt  sich  im  gegenwärtigen  Stadium  der  Sache  kaum  ein  präzises  Urtheil  fällen.
Wenn  man  aber  erwägt,  dass  an  sämmtlichen  Navigationsschulen  des  Deutschen  Reiches  etwa  70  Lehrer,
einschliesslich  der  Vor  Schullehrer,  angestellt  sind  und  die  Zahl  der  Anstellungen,  um  dem  Bedürfnisse  zu
genügen  und  die  Lehrkräfte  in  ihrer  Pflichterfüllung  zu  entlasten,  im  Laufe  der  Zeit  erhöht  werden  muss,
so  dürfte  die  Annahme,  dass  alljährlich  6  oder  8  Aspiranten  zur  Ausbildung  gelangen,  in  den  ersten
Jahren  der  Wirklichkeit  ziemlich  nahe  kommen.  Diese  geringe  Zahl  gestattet  von  Seite  des  Lehrpersonales ­
  die  Verwendung  besonderer  Aufmerksamkeit  und  Sorgfalt  auf  die  Ausbildung  der  einzelnen  Aspiranten, ­
  wodurch  eine  erhebliche  Beschränkung  der  Zeit  und  der  Lehrkräfte  zulässig  wird.

Die  Reichsregierung,  welche  sich  durch  diese  Denkschrift  in  die  Lage  versetzt  fand,  ein  Gutachten
über  den  Gesammt-Vorschlag  zur  Einrichtung  eines  Instruktions-Kursus  für  Navigationslehrer-Aspiranten  und
besonders  über  den  dabei  eventuell  zu  Grunde  zu  legenden  Lehrplan  eruiren  zu  müssen,  um  schliesslich  im
günstigen  Falle  die  Sache  den  Regierungen  der  See-Ufer-Staaten  empfehlen  zu  können,  verfügte,  dass  die
ganze  Angelegenheit  der  technischen  Kommission  für  Seeschifffahrt  vorgelegt  werde.  In  der  betreffenden
Vorlage  wurde  dementsprechend  die  technische  Kommission  aufgefordert  sich  über  folgende  zwei  Punkte
gutachtlich  zu  äussern:
            
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