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Volltext : Jahresbericht 1875-1878

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Die  königl.  preussische  Regierung  hat  die  nachfolgend  bezeichneten  Einrichtungen  zum  Schwaien  der
Schiffe  getroffen.
Dem  Möwenhaken  gegenüber,  in  der  Nähe  der  Haidefahrt  bei  Swinemünde,  ist  eine  Stelle  von
ungefähr  100  Metern  im  Durchmesser  bis  zu  einer  Tiefe  von  6  Metern  ausgebaggert  worden,  und  sind  in
der  eisfreien  Jahreszeit  daselbst  3  Tonnen  für  Deviationsbestimmungen  ausgelegt.  Da  von  dieser  Stelle  aus
keine  entfernten  Gegenstände  sichtbar  sind,  so  muss  die  Deviationsbestimmung  durch  Sonnenpeilungen  oder
durch  reziproke  Peilungen  erfolgen.
Ferner  liegt  im  Stettiner  (Grossen)  Haff,  ungefähr  1  Kilometer  südwestlich  vom  Feuerschiff  Keicks,  auf
5.6  m  bis  6  m  Tiefe,  in  der  eisfreien  Jahreszeit  eine  Tonne  zu  Deviationsbestimmungen.
Die  geographische  Lage  dieser  Tonne  ist:  53°48'50"  N.  Br.  und  14°29'40"  Oestl.  L.  von  Greenwich.
Von  dieser  Tonne  peilt  vom  1.  Januar  1880  missweisend:
Leuchtfeuer  zu  Swinemünde  N  39°  0'  W  ungef..  .  18520  Meter  entfernt.
Wolliner  Kirche  No.  I.  (¿)  N80°28'0  „  13038  „  „
Wolliner  Kirche  No.  II.  (¿)  N81°25'0  „  12038  „  „
Kirche  in  Lebbin  (¿)  N  19°  38'  W  .  .  .  •  „  8334  „  „
Ausser  den  hier  aufgezählten  Einrichtungen  in  deutschen  Häfen  sind,  wie  bereits  bemerkt,  früher  schon
von  der  kaiserlichen  Marine  auf  der  Rhede  von  Wilhelmshaven  und  in  der  Kieler  Bucht  Systeme  von  Bojen,
ähnlich  jenem  von  Brunshausen,  ausgelegt  worden,  um  welche  auf  Ansuchen  beim  Stationskommando  auch
Kauffahrteischiffe  unentgeltlich  zum  Zwecke  der  Deviationsbestimmung  schwaien  können.
Im  Flensburger  Hafen,  woselbst  die  Deviationsbestimmung,  des  eifrig  betriebenen  Baues  eiserner  Schiffe
halber,  von  erheblicher  Bedeutung  ist,  befindet  sich  ferner  eine  bestimmte  Boje  im  Hafen,  so  situirt,  dass
mit  Leichtigkeit  um  dieselbe  geschwait  und  Peilungen  genommen  werden  können.  Das  Nähere  darüber  ist
von  dem  Vorsteher  der  dortigen  Agentur  der  Seewarte,  Herrn  Pheiffer  jederzeit  zu  erfahren.
Ehe  die  Vorrichtungen  zum  Schwaien  eingerichtet  waren,  und  auch  jetzt  noch  bei  nebligem  oder  unsichtigem ­
  Wetter,  mussten  die  zu  Deviationsbestimmungen  erforderlichen  Peilungen  mittelst  der  Sonne
oder  eines  anderen  Himmelskörpers  bei  Nacht  erhalten  werden.  Auch  wurde  dazu  die  auf  den  Flüssen
Elbe  und  Weser  während  der  Fahrt  stromabwärts  ziemlich  häufig  gebotene  Gelegenheit  zum  Beobachten
von  Deckpeilungen  benutzt.  Ganz  erheblich  wurde  aber,  und  wird  heute  noch,  das  Beobachten  zu  dem
bezeichneten  Zwecke  durch  die  Anwendung  des  Prismenkreuzes  von  Bauernfeind  erleichtert,  da  mittelst
dieses  einfachen  Instrumentes  die  Stelle  und  der  Moment  genau  angegeben  werden  kann,  wo  und  wann
sich  ein  Schiff  in  seiner  Fahrt  zwischen  zwei  Objekten  (Kirchthürmen)  befindet,  woraus  wiederum  mit  Leichtigkeit ­
  eine,  mit  einer  Deckpeilung  gleichwerthige  Peilung  abgeleitet  werden  kann.  In  einem  grösseren  Artikel
der  „Annalen  der  Hydrographie  und  Maritimen  Meteorologie“,  Jahrgang  1876,  Seite  384  u.  ff.,  ist  eine  kurze
Beschreibung  dieses  Verfahrens,  was  sich  auch  sehr  gut  während  des  Segelns  in  engen  Gewässern  (Strassen,
Meerengen  und  zwischen  Inseln)  anwenden  lässt,  gegeben  worden.  Es  finden  sich  dort  auch  die  wichtigsten
Prismenkreuz-Peilungen  an  der  Unterelbe  und  auf  der  Weser  mit  den  Deckpeilungen  und  ihren  Azimuten
zusammengestellt.
c.  Kurzgefasste  Darlegung  der  Thätigkeit  der  Seewarte  auf  diesem  Gebiete  bis  zum  Ende  des  Jahres  1878.
Aus  dem  Vorhergehenden  ergiebt  sich  mit  genügender  Klarheit  der  Standpunkt,  welchen  die  Direktion
der  Seewarte  mit  Bezug  auf  die  Behandlung  der  Deviationsfrage  in  den  Häfen  der  deutschen  Handelsmarine
einzunehmen  sich  als  letztes  Ziel  vorgesetzt  hat.  Es  ergiebt  sich  daraus  aber  auch,  dass  beim  Beginne
der  diesbezüglichen  Thätigkeit  und  noch  eine  geraume  Zeit  in  die  Epoche  hinein,  über  welche  hier  berichtet
werden  soll,  nicht  daran  gedacht  werden  konnte,  diesen  Standpunkt  strenge  einzuhalten  und  jede  ausserhalb ­
  seiner  Sphäre  liegende  Hülfeleistung  abweisen  zu  können.  Wenn  es  allerdings  einerseits  galt,  mit
allem  Nachdrucke  an  den  verschiedenen  Hafenorten,  an  welchen  dies  mit  Erfolg  geschehen  konnte,  bei  der
Aufstellung  und  Kompensation  der  Kompasse  nach  Ausführung  der  erforderlichen  Fundamental-Beobachtungen, ­
  nach  streng  wissenschaftlichen  Maximen  vorzugehen,  so  musste  doch  auch  andererseits  in  den  meisten
Fällen,  wo  ihre  Hülfe  in  Anspruch  genommen  wurde,  die  Seewarte  in  der  Ausführung  der  Arbeiten  zur
Bestimmung  der  Deviation,  im  engeren  Sinne,  mitzuwirken  suchen,  wann  und  wo  es  nur  immer  ohne
Gefährdung  der  vorgesteckten  Ziele  möglich  war.  Dies  war  freilich  zeitweise  bei  dem  Mangel  der  nothwendigen,
  von  anderwärts  zu  stellenden  Hülfskräften  eine  recht  schwierige  Sache.  Eine  Inanspruchnahme
            
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