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Volltext : Jahresbericht 1875-1878

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Verwirklichung.  Schon  im  Juli  des  Jahres  1865  hatte  Dr.  Neumayer  auf  einer  Versammlung  deutscher
Geographen  in  Frankfurt  a.  M.  die  Gründung  eines  Institutes  empfohlen,  welches  sich  die  Lösung  jener
Aufgabe,  welche  heute  das  Wesen  der  Thätigkeit  der  Deutschen  Seewarte  bildet,  angelegen  sein  lassen
solle  ;  in  einem  kurzgefassten,  in  Hamburg  erschienenen  Prospektus  wurden  später  die  Grundzüge  der
Organisation  und  der  damit  verknüpften  Ausgaben  zusammengefasst,  allein  die  politische  Lage  von  Damals
war  wenig  danach  angethan,  Unternehmen  dieser  Art  zu  fördern.  Im  Abschnitte  VII,  welcher  von  der
Geschichte  und  der  Thätigkeit  der  Abtheilung  I  der  Seewarte  handelt,  wird  dies  des  Näheren  ausgeführt
werden.  Auch  findet  sich  dort  dargethan,  wie  durch  die  Anlehnung  an  die  Beschlüsse  der  verschiedenen
meteorologischen  Konferenzen  sowohl  internationaler  Natur,  als  auch  speziell  in  Deutschland,  in  welchen
die  Errichtung  von  Zentralstellen  für  die  Pflege  der  maritimen  Meteorologie  und  der  ausübenden  Witterungskunde ­
  zu  Wasser  und  zu  Lande,  dringend  anempfohlen  werden,  zuerst  die  Einrichtung  der  Norddeutschen ­
  Seewarte  möglich  wurde,  und  wie  sich  im  weiteren  Verlaufe  zunächst  die  Pflege  der  maritimen
Meteorologie  in  der  im  Jahre  1875  in’s  Leben  tretenden  Deutschen  Seewarte  gestaltete.  Es  ist  hier  nur
noch  zum  besseren  Verständnisse  der  dort  gegebenen  historischen  Daten  ergänzend  hinzuzufügen,  dass  im
April  1873  auf  Veranlassung  des  Reichskanzleramtes  eine  Kommission  in  Berlin  zusammentrat,  um  über
die  Reorganisation,  beziehungsweise  die  Neugestaltung  des  Sturmwarmingwesens  an  der  deutschen  Küste  zu
berathen  und  Beschlüsse  zu  fassen.  Die  Resultate  dieser  Berathungen,  welche  unter  dem  Vorsitze  des
Geheimen  -  Regierungsrathes  Dr.  Dove  stattfänden,  sind  in  einem  Berichte  *)  niedergelegt,  in  welchem  die
Zweckmässigkeit  der  Einrichtung  eines  Systems  der  Sturmwarnungen  und  der  Küstenmeteorologie  hervorgehoben ­
  und  die  Modalitäten  der  Durchführung  und  der  Plan  für  eine  Zentralstelle  entwarfen  wurde.  Schon
damals  wurde  die  Vereinigung  der  Zentralstelle  für  Sturmwarnungswesen  mit  jener  für  die  Pflege  der
maritimen  Meteorologie,  wie  dies  nach  den  Beschlüssen  des  Wiener  Meteorologen-Kongresses  empfohlen
wurde,  in’s  Auge  gefasst.  Auf  denselben  Standpunkt  stellte  sich  die  Kommission,  welche  im  Juni  1873
durch  das  Reichskanzleramt  mit  der  Aufgabe  betraut  wurden  war,  den  Zustand  der  Arbeiten  der  damaligen
Norddeutschen  Seewürfe  festzustellen,  und  Entwürfe  für  Umgestaltung  oder  Neu-Errichtung  eines  derartigen
Institutes  dem  darüber  einzureichenden  Berichte  anzufügen.  Auch  die  Arbeiten  dieser  Kommission  fanden
in  dem  weiteren  Verlaufe  der  Entwickelung  des  Sturmwarnungswesens  und  der  maritimen  Meteorologie  die
entsprechende  Berücksichtigung.
In  dem  Abschnitte  VII  über  die  Thätigkeit  der  Abtheilung  I  wird  ausführlicher  dargelegt  werden,  wie
im  Laufe  der  Jahre  1873  und  1874  im  Hydrographischen  Bureau  der  Kaiserlichen  Admiralität  für  die
Organisation  der  maritimen  Meteorologie  innerhalb  der  Kriegsmarine  Sorge  getragen  wurde.  In  Folge  der
von  jenem  Institute  getroffenen  Einrichtungen  zum  Beschaffen  und  Prüfen  der  zu  den  Beobachtungen  erforderlichen ­
  Instrumente  und  der  von  Seiten  jener  Behörde  nach  den  verschiedenen  Kongressen  und  Konferenzen ­
  angeordneten  Entsendung  von  Gelehrten  war  es  durch  die  Verhältnisse  bedingt,  die  Instruktion
zur  Anbahnung  einer  Organisation  für  die  bezeichneten  Zwecke,  wie  wir  sie  heute  in  der  Deutschen  Seewürfe ­
  vereinigt  vertreten  sehen,  der  Kaiserlichen  Admiralität  anzuvertrauen.  Die  verschiedenen  von  dort
ausgehenden  Entwürfe  und  Eingaben  bewirkten,  dass  noch  in  der  Session  1873  des  Bundesrathes  ein  Antrag
des  Reichskanzler-Amtes,  betreffend  die  Gründung  einer  Zentralstelle  für  Meereskunde  und  Sturmwarnung
(No.  195  der  Drucksachen,  Session  1873),  welche  in  dem  Berichte  der  Ausschüsse  des  Bundesrathes  für  das
Seeweesen  und  für  Rechnungswesen  v  om  12.  März  1874  (Drucksache  No.  38  der  Session  von  1874)  seine  Erledigung ­
  dahin  fand,  dass  die  genannten  Ausschüsse  sich  für  die  Errichtung  eines  solchen  Institutes  unter
der  Bezeichnung  „Deutsche  See  warte“  aussprach  en  und  als  den  geeignetsten  Ort  für  dessen  Sitz
Hamburg  bezeichneten.  Nachdem  auch  im  weiteren  Verlaufe  der  Entwickelung  von  Seiten  des  Reichstages ­
  den  Beschlüssen  des  Bundesrathes  beigetreten  und  die  zur  Organisation,  Einrichtung  und  den  Betrieb
der  Seewarte  und  ihrer  Nebenstellen  erforderlichen  Mittel  in  den  Etat  pro  1875  aufgenommen  worden
waren,  erschien  unter  dem  9.  Januar  1875  die  Kaiserliche  Verordnung  über  die  Errichtung  der  Deutschen
Seewarte  (Reichsgesetzblatt  No.  2,  ausgegeben  am  20.  Januar  1875).  Gemäss  dieser  allerhöchsten  Verfügung
wurde  das  zu  errichtende  Institut  dem  Ressort  der  Kaiserlichen  Admiralität  unterstellt.
Im  Beginne  des  Jahres  1875  wurden  zunächst  die  Beziehungen  zu  dem  Institute  der  Norddeutschen
Seewarte  dahin  geregelt,  dass  dem  Direktor  desselben  für  das  Gesammt-Inventar,  einschliesslich  auch  des

*)  Der  Bericht  ist  der  Drucksache  No.  195  der  Bundesrath-Session  von  1873  als  Anlage  beigefügt.
            
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