Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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5 Betriebsstruktur von Offshore-Stationen (Topside)
5.1 Vorbemerkungen
Für die Betriebsstruktur der Offshore-Station (Topside) einschl. ihrer tragenden Bestandteile
wie z. B. im Fall von selbsterrichtenden Offshore-Stationen ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Struktur widerstandsfähig gegen die Einflüsse und Beanspruchungen aus stand
ortspezifischen Anforderungen und den anzuwendenden Normen, Vorschriften und Richt
linien ist. Hierbei sind die standortspezifischen externen Bedingungen wie z. B. Windbedin
gungen und Eisansatz sowie Besonderheiten zu berücksichtigen.
Bei allen im Folgenden aufgeführten Bauteilnachweisen ist stets zu überprüfen, ob der Nach
weis oder zumindest Teile davon am statischen Gesamtsystem zu führen ist bzw. sind.
In einem frühen Stadium der Planung sind eine funktionale Beschreibung der Offshore-Station
und erforderlichenfalls weitergehende Konzepte zwecks Beschreibung von Art, Umfang und
Ausgestaltung der Betriebsstruktur (Topside) zu erstellen; die funktionale Beschreibung stellt
die Grundlage für die Entwicklung und Konstruktion des Gesamtbauwerks dar und wird im
weiteren Projektverlauf durch Konkretisierung in Form detaillierter Konzepte und Entwürfe für
die konstruktive Ausgestaltung der Offshore-Station fortgeschrieben. Die funktionale Be
schreibung und die darauf abgestellten Konzepte sind beim Prüfbeauftragten einzureichen,
der darüber für die jeweiligen Freigaben Prüfberichte und Konformitätsbescheinigungen er
stellt, siehe Tabelle 1 -2.
Die Erstellung der funktionalen Beschreibung und Konzepte soll ferner sicherstellen, dass
frühzeitig konstruktive und bauliche Anforderungen aus dem Arbeitsschutz im Rahmen der
jeweils möglichen Konkretisierung ausreichende Berücksichtigung finden.
Eine Prüfung des Designs sowie Inspektionen in der Ausführungs- und Betriebsphase für
Hoch- und Mittelspannungskomponenten auf den Offshore-Stationen (einschließlich der
Hoch- und Mittelspannungskabel) ist für die Erlangung der Freigaben nicht erforderlich.
5.1.1 Einteilung in Gefahren-, Schutz- und Sicherheitsbereiche
Offshore-Stationen und ihre unmittelbare Umgebung, die im Rahmen eines Projekts genauer
festzulegen sind, sind entsprechend ihrer Nutzung und den damit einhergehenden Gefähr
dungen in räumlich getrennte Bereiche zu unterteilen. Diese Einteilung stellt konstruktive oder
technische Anforderungen an den jeweiligen Bereich.
Gefahrenbereiche sind Bereiche, in denen mit Gefährdung der sich dort und in unmittelbarer
Umgebung aufhaltenden Personen gerechnet werden muss. Dies sind z. B. Bereiche, in de
nen gefährliche Güter gelagert oder umgefüllt werden, explosionsgefährdete Bereiche, Be
reiche mit erhöhter Brandgefahr, Bereiche mit Lasthandhabung (Kranarbeiten) oder Bereiche
mit erhöhter Absturzgefahr.
Gefahrenbereiche mit hohem Gefährdungspotential (z. B. explosionsgefährdete Bereiche und
Bereiche mit hohen Brandlasten bzw. Brandrisiken) müssen von Schutzbereichen getrennt
werden, die erhöhte Anforderungen an den Schutz der sich in diesem Bereich aufhaltenden
Personen stellen (z. B. Übernachtungsräume, Aufenthaltsräume, Wege und Einrichtungen für
Flucht und Evakuierung).
Sicherheitsbereiche sind Bereiche, die zweckdienlich sind, um einerseits den Betrieb der
Offshore-Station sicherzustellen und andererseits unbefugte Personen vor Gefährdungen zu
schützen. Dies können z. B. Bereiche der elektrischen Starkstromanlagen (Hochspannung),