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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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5 Betriebsstruktur von Offshore-Stationen (Topside) 
5.1 Vorbemerkungen 
Für die Betriebsstruktur der Offshore-Station (Topside) einschl. ihrer tragenden Bestandteile 
wie z. B. im Fall von selbsterrichtenden Offshore-Stationen ist der Nachweis zu erbringen, 
dass die Struktur widerstandsfähig gegen die Einflüsse und Beanspruchungen aus stand 
ortspezifischen Anforderungen und den anzuwendenden Normen, Vorschriften und Richt 
linien ist. Hierbei sind die standortspezifischen externen Bedingungen wie z. B. Windbedin 
gungen und Eisansatz sowie Besonderheiten zu berücksichtigen. 
Bei allen im Folgenden aufgeführten Bauteilnachweisen ist stets zu überprüfen, ob der Nach 
weis oder zumindest Teile davon am statischen Gesamtsystem zu führen ist bzw. sind. 
In einem frühen Stadium der Planung sind eine funktionale Beschreibung der Offshore-Station 
und erforderlichenfalls weitergehende Konzepte zwecks Beschreibung von Art, Umfang und 
Ausgestaltung der Betriebsstruktur (Topside) zu erstellen; die funktionale Beschreibung stellt 
die Grundlage für die Entwicklung und Konstruktion des Gesamtbauwerks dar und wird im 
weiteren Projektverlauf durch Konkretisierung in Form detaillierter Konzepte und Entwürfe für 
die konstruktive Ausgestaltung der Offshore-Station fortgeschrieben. Die funktionale Be 
schreibung und die darauf abgestellten Konzepte sind beim Prüfbeauftragten einzureichen, 
der darüber für die jeweiligen Freigaben Prüfberichte und Konformitätsbescheinigungen er 
stellt, siehe Tabelle 1 -2. 
Die Erstellung der funktionalen Beschreibung und Konzepte soll ferner sicherstellen, dass 
frühzeitig konstruktive und bauliche Anforderungen aus dem Arbeitsschutz im Rahmen der 
jeweils möglichen Konkretisierung ausreichende Berücksichtigung finden. 
Eine Prüfung des Designs sowie Inspektionen in der Ausführungs- und Betriebsphase für 
Hoch- und Mittelspannungskomponenten auf den Offshore-Stationen (einschließlich der 
Hoch- und Mittelspannungskabel) ist für die Erlangung der Freigaben nicht erforderlich. 
5.1.1 Einteilung in Gefahren-, Schutz- und Sicherheitsbereiche 
Offshore-Stationen und ihre unmittelbare Umgebung, die im Rahmen eines Projekts genauer 
festzulegen sind, sind entsprechend ihrer Nutzung und den damit einhergehenden Gefähr 
dungen in räumlich getrennte Bereiche zu unterteilen. Diese Einteilung stellt konstruktive oder 
technische Anforderungen an den jeweiligen Bereich. 
Gefahrenbereiche sind Bereiche, in denen mit Gefährdung der sich dort und in unmittelbarer 
Umgebung aufhaltenden Personen gerechnet werden muss. Dies sind z. B. Bereiche, in de 
nen gefährliche Güter gelagert oder umgefüllt werden, explosionsgefährdete Bereiche, Be 
reiche mit erhöhter Brandgefahr, Bereiche mit Lasthandhabung (Kranarbeiten) oder Bereiche 
mit erhöhter Absturzgefahr. 
Gefahrenbereiche mit hohem Gefährdungspotential (z. B. explosionsgefährdete Bereiche und 
Bereiche mit hohen Brandlasten bzw. Brandrisiken) müssen von Schutzbereichen getrennt 
werden, die erhöhte Anforderungen an den Schutz der sich in diesem Bereich aufhaltenden 
Personen stellen (z. B. Übernachtungsräume, Aufenthaltsräume, Wege und Einrichtungen für 
Flucht und Evakuierung). 
Sicherheitsbereiche sind Bereiche, die zweckdienlich sind, um einerseits den Betrieb der 
Offshore-Station sicherzustellen und andererseits unbefugte Personen vor Gefährdungen zu 
schützen. Dies können z. B. Bereiche der elektrischen Starkstromanlagen (Hochspannung),
	        
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