Abschnitt
A
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Abschnitt A Einführung
A.1 Vorbemerkung
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zur Errich
tung von Offshore-Windenergieanlagen (WEA) in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) haben die
Antragsteller den Nachweis der baulichen Anlagen
sicherheit Im Sinne der Anwendung und Einhaltung
der allgemeinen Regeln der Technik zu führen
(vgl. § 5 Absatz 2 Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)).
Für die Durchführung von Baugrunderkundungen als
bautechnische Vorbereitung der Gründungsarbeiten
für Offshore-WEA bestanden bisher Standards einzel
ner Klassifikatlonsgesellschaften sowie eine Reihe
von einzelnen Fachvorschlägen, die aber zumindest
partiell voneinander abwichen. Da bei den Unterneh
men auf der einen Seite wegen der Kostenintensität
derartiger Maßnahmen eine Diskussionen überdas
Spannungsverhältnis von Wirtschaftlichkeit und
Sicherheit stattfand und auf der anderen Seite die
Genehmigungsbehörde einen Zustand der Anlagen
sicherheit je nach verwendetem Standard nicht für
verantwortbar erachtet, Ist unter Moderation und
Federführung des BSH der vorliegende Standard ent
wickelt worden, der nunmehr als technischer Stan
dard im Sinne des § 4 Absatz 2 SeeAnlV eingeführt
und in Genehmigungen nach SeeAnlV vorgeschrie
ben wird. Die Vereinheitlichung dient der Rechts- und
Investitionssicherheit und stellt einen wichtigen Be
standteil einer der Gleichbehandlung verpflichteten
Baugenehmigungsbehörde bei Entscheidung über
den Antrag auf Errichtung von Offshore-WEA dar.
Mit dem vorliegenden Standard der Baugrundunter
suchung für Offshore-WEA gibt die Genehmigungsbe
hörde verbindliche Mindestanforderungen heraus, die
konkrete Vorgaben für die geologisch-geophysikali
sche und geotechnlsche Baugrunderkundung enthal
ten. Dieser Standard beruht auf der Grundlage eines
fundierten Vorschlags einer Expertengruppe aus In
genieuren und Geowlssenschaftlern verschiedener
Hochschulen, Behörden, Firmen und Klassifizlerungs-
gesellschaften. Er trägt u.a. den bisherigen Erfahrun
gen zur Errichtung von Offshore-WEA, die bislang Im
europäischen Ausland (Dänemark und Schweden)
gesammelt wurden, ebenso Rechnung wie den vor
läufigen Ergebnissen der Forschungsgruppe Off
shore-WEA „Gigawlnd“, die aus Mitteln des Bundes
ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
finanziert werden. Insofern stellt er die gegenwärtigen
thematischen und technischen Mindestanforderun
gen an Baugrunduntersuchungen für Offshore-WEA
bzw. deren Gründung dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Standard
das Ergebnis einer überaus engagierten und in
hohem Maß sachverständig geführten Diskussion Ist.
Soweit einige Auffassungen und Vorstellungen, die im
Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses zur
Diskussion gestellt wurden, keine Berücksichtigung
gefunden haben, spricht dies nicht gegen die einzelne
sachverständige Auffassung. Vielmehr hat sich die in
dieser Weise beratene Genehmigungsbehörde für
eine von mehreren möglichen Lösungen entschieden
oder Alternativen zugelassen, die für das Verfahren
als angemessen angesehen werden.
Der vorliegende Standard versteht sich als dynami
sches Werk; d.h., dass neue Erfahrungen und Er
kenntnisse, von denen mutmaßlich eine Vielzahl In
naher Zukunft gemacht werden, beobachtet und bei
entsprechendem Bedarf In das Werk eingearbeitet
werden.
A.2 Allgemeines
Die Errichtung von WEA als Offshore-Bauwerke ge
hört zu den Baumaßnahmen mit einem hohen geo-
technlschen Schwierigkeitsgrad. Neben den Aspekten
der Konstruktion und Lastfälle spielen die Baugrund
verhältnisse eine entscheidende Rolle. Entgegen
landläufiger Meinung stellt der Meeresboden In der
AWZ von Nord- und Ostsee keinen homogenen Sedi
mentkörper dar, sondern kann sowohl regional als
auch lokal sehr heterogen aufgebaut sein. Im Gegen
satz zur eigentlichen Konstruktion aus Stahl oder
Beton können die Materlaieigenschaften des Bau
grundes nicht an das Bauwerk angepasst werden.
Aus diesem Grund ist eine genaue Kenntnis der geo
logischen Verhältnisse und geotechnlschen Eigen