accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard Baugrunderkundung

Abschnitt 
C 
25 
der Gründung erforderlichen bodenmechanischen 
Parameter mit ausreichender Zuverlässigkeit festlegen 
zu können. Den Umfang der zusätzlichen Erkundun 
gen legt der Baugrundsachverständige im Einzelfall 
unter Berücksichtigung der Geologie und der Unifor 
mität des anstehenden Baugrunds in Abstimmung mit 
dem Entwurfsingenieur der Gründung fest. 
In bindigen Böden sind die Drucksondierungen ggf. 
durch Messung des Porenwasserüberdrucks (CPTu) 
und die Bohrungen ggf. durch Flügelsondenversuche 
im Bohrloch zu ergänzen. Darüber hinaus können je 
nach den spezifischen Anforderungen an die Grün 
dung Plattendruckversuche oder Bohrlochaufwei 
tungsversuche erforderlich werden. 
Für die Aufschlusstiefe und Häufigkeit der Probenent 
nahme gelten die Anhaltswerte in Tabelle C.4 (in An 
lehnung an Fugro-McClelland Ltd., 1993; Det Norske 
Veritas Classification A/S, 1992; DIN 4020, Entwurf 
2002). 
Das Baugrunduntersuchungsprogramm entsprechend 
Tabelle C.3 kennzeichnet den erforderlichen Mindest 
umfang. Die Ergebnisse der Bohrungen und Sondie 
rungen müssen gemeinsam mit den Ergebnissen der 
geologisch-geophysikalischen Untersuchungen eine 
eindeutige Bewertung der Baugrundeigenschaften und 
somit die Bemessung der Gründungskonstruktion er 
möglichen. 
Bohrungen und Sondierungen müssen sachverständig 
überwacht werden, und der vor Ort verantwortliche 
Sachverständige für Grundbau und Bodenmechanik 
muss entscheiden, ob zum Erreichen dieses Ziels zu 
sätzliche Untersuchungen erforderlich sind. Ggf. sind 
weitere oder andere Erkundungen nach seiner Anwei 
sung auszuführen. 
Dies ist insbesondere bei inhomogenem Baugrundauf 
bau zu erwarten. 
C.3.4 Anforderungen an Bodenprobenentnahmen 
Die Bohrverfahren sind so auszuwählen, dass Boden 
proben mindestens der Güteklasse 2 (GK 2) nach DIN 
4021 (1990) gewonnen werden können. Die entnom 
menen Bodenproben müssen also mindestens hin 
sichtlich ihrer Zusammensetzung, bei bindigen Böden 
auch ihres Wassergehalts und ihrer Dichte, unverän- 
Tabelle C.3: Aufschlusstiefe und Probenentnahme bei Felduntersuchungen für Schwergewichts 
gründungen (Mindestumfang). 
Aufschlussart 
Aufschlusstiefe 
Probenentnahme 
Bohrung 
• Mindestens bis zu einer Tiefe, die dem 
Fundamentdurchmesser bzw. der län 
geren Fundamentseite entspricht 
• Bis 12 m unter Meeresboden 
alle 1 m 
• darüber hinaus mindestens 
alle 3 m 
• mindestens eine Probe aus 
jeder Bodenschicht 
Drucksondierung 
• Kontinuierliche Drucksondierung bis zu 
einer Tiefe, die dem Fundament 
durchmesser bzw. der längeren Fun 
damentseite entspricht und bis zur er 
forderlichen Erkundungstiefe für die 
Kalibrierbohrungen 
• Kann die erforderliche Aufschlusstiefe 
durch eine kontinuierliche Druckson 
dierung nicht erreicht werden, so ist 
vorzubohren und die Sondierung von 
der Bohrlochsohle aus fortzusetzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.