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Volltext: Standard Baugrunderkundung

Abschnitt B 
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Hindernisse wie Wracks, Munitionsreste und See 
kabel, die nicht in den Seekarten eingetragen sind, 
dokumentiert werden. 
B.4.2 Planungsphase 
Sofern sich während der Planungsphase Abweichun 
gen von den Erkenntnissen aus der Vorerkundungs 
phase ergeben, die ein Versetzen der Bauwerke nötig 
machen, sind die neuen Standorte anhand zusätz 
licher geophysikalischer Aufnahmen und Bohrungen 
hinsichtlich ihrer geologischen Eignung zu überprü 
fen. 
B.4.3 Überwachungsphase 
Nach ihrer Errichtung ist der Meeresboden im Bereich 
der Bauwerke auf die Bildung von Kolken und die 
Kabeltrassen auf ein mögliches Freilegen der Leitun 
gen zu überwachen. Außerdem ist der Zustand von 
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Steinschüttungen in 
Form von sog. „Gravel Bags“ zu überwachen. 
In den ersten beiden Jahren nach Errichtung sind 
Überwachungen zweimal pro Jahr durchzuführen, 
nämlich im Frühjahr (unmittelbar nach der Sturm 
periode) und Spätsommer. Die geophysikalischen 
Ergebnisse sind dem geologischen Bericht anzuhän 
gen und in einem Überwachungsbericht zusammen 
zufassen, der bis Ende des Kalenderjahres der Ge 
nehmigungsbehörde zur Prüfung vorzulegen ist. Nach 
zwei Jahren kann voraussichtlich eine Überwachung 
(im Frühjahr) pro Jahr ausreichend sein; nach vier 
Jahren können größere Überwachungsintervalle 
beantragt werden. 
B.5 Technische Anleitung 
In den nachfolgenden Tabellen B.1 bis B.6 sind Ziele, 
Umfang, Zeitrahmen, Methoden und Ergebnisdar 
stellung mit allen geforderten technischen Details für 
die jeweiligen Verfahren dargestellt und geben einen 
zusammenfassenden Überblick über die Anforderun 
gen an die geologisch-geophysikalischen Untersu 
chungen während der Vorerkundungs-, Planungs- und 
Überwachungsphase.
	        
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