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Volltext : Standard Baugrunderkundung

Abschnitt  B

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Abschnitt  B

Mindestanforderung
an  die  geologischgeophysikalische ­

Erkundung
B.1  Allgemeines
Die  geologisch-geophysikalische  Erkundung  ist  eine
fundamentale  Voraussetzung  für  die  Identifizierung
von  Bodenarten  (Sedimenttypen),  Quantifizierung
ihrer  Eigenschaften  und  Bewertung  ihrer  Eignung  für
Baumaßnahmen.  Sie  bedient  sich  moderner,  leistungsfähiger ­
  hydroakustischer  Verfahren,  deren  Ergebnisse ­
  anhand  von  direkten  Verfahren  (Bohrungen)
verifiziert  werden  müssen.  Aufgrund  der  mangelnden
Zugänglichkeit  des  Meeresbodens  stellen  hydroakustische ­
  Verfahren  eine  sehr  effiziente  Methode
dar,  um  in  kurzer  Zeit  einen  Gesamtüberblick  über  die
Untergrundverhältnisse  zu  erlangen  und  damit  die
Sedimentverteilung  und  tektonischen  Elemente  in
einerWeise  zu  erfassen,  die  es  z.B.  erlaubt,  Risikoareale ­
  zu  identifizieren.
Die  geologisch-geophysikalische  Erkundung  kann  bei
fachgerechter  Ausführung  dazu  beitragen,  Anzahl  und
Lokationen  von  Bohrungen  zu  optimieren  und  bei
homogenen  Lagerungsverhältnissen  die  Kosten  für
weitere  Bohrungen  und  Drucksondierungen  zu  reduzieren. ­

Aufgrund  fehlender  Normen  und  Vorschriften  für  die
geologisch-geophysikalische  Erkundung  im  marinen
Bereich  werden  mit  diesem  Standard  detaillierte  Vorgaben ­
  festgeschrieben,  die  fachgerechte  geowissenschaftliche
  Erkundungsarbeiten  sicherstellen  und
durch  kumulative  Zusammenführung  der  gewonnenen
Informationen  zur  erfolgreichen  Realisierung  von  Offshore-WEA
  beitragen  sollen.
Die  geologisch-geophysikalischen  Erkundungsarbeiten ­
  gliedern  sich  in  drei  Phasen:
Die  Vorerkundung  soll  die  generelle  Eignung  eines
Gebietes  nachweisen  und  anhand  von  einer  hinreichenden ­
  Zahl  von  Übersichtsprofilen  eine  detaillierte
geologische  Interpretation  auf  den  Skalen  des  Windparkareals ­
  von  einigen  Kilometern  erlauben.

Die  Standorterkundung  soll  kleinskalige,  auf  wenigen ­
  Metern  bis  10er  Metern  die  lokalen  Verhältnisse
an  allen  WEA-Standorten  liefern,  eine  Risikoanalyse
erlauben  und  ggf.  eine  Verlegung  bzw.  Optimierung
einzelner  WEA-Standorte  unterstützen.
In  der  Überwachungsphase  sind  nach  Errichtung
der  Anlagen  die  einzelnen  Standorte  im  Hinblick  auf
die  mögliche  Bildung  von  Kolken  bzw.  die  parkinterne
Verkabelung  auf  ein  mögliches  Freilegen  durch  die
sedimentdynamische  Prozesse  zu  überwachen.  Hier
ist  der  Einsatz  geophysikalischer  Verfahren  wie  z.B.
leistungsfähiger,  dem  Stand  der  Technik  entsprechender ­
  Echolote  und  Seitensichtsonare  vorzusehen,
um  den  lokalen  Einfluss  der  Bauwerke  auf  den
Meeresboden  in  ausreichender  Form  zu  erfassen.  Die
Ergebnisse  sind  in  einem  Überwachungsbericht  der
Genehmigungsbehörde  vorzulegen.

B.2  Qualitätssicherung
•  Die  Bearbeiter  haben  eine  ausreichend  hohe
Qualifikation  und  belegbare  Erfahrungen  nachzu
weisen.  Ihre  Namen  sind  im  Geologischen  Bericht
aufzuführen.
•  Die  Daten  und  deren  Auswertung  müssen  richtig
und  überprüfbar  sein.
•  Es  sind  Messprotokolle  zu  führen;  darin  sind  u.a.
die  äußeren  Bedingungen  während  der  Aufnahmen
(z.B.  Wind-  und  Seegangsverhältnisse,  Schichtung
des  Wasserkörpers,  Algenblüte),  Schiff,  Messgeräte,Messkonfiguration ­
  und  Bearbeiter  festzuhalten.
•  Die  Positions-  und  Tiefengenauigkeit  hat  sich  nach
den  Vorgaben  der  International  Hydrographie
Organization,  IHO  Standards  for  Hydrographie
Surveys,  Order  1  Surveys  zu  richten.  Detailanforderungen ­
  sind  den  Tabellen  B.1,  B.2  und  B.6  zu  entnehmen. ­

•  Die  Messbedingungen  müssen  den  geforderten
Qualitätsstandard  uneingeschränkt  sicherstellen.
Nach  bisherigen  Erfahrungen  ist  bei  einem  Seegang ­
  >5  keine  ausreichende  Datenqualität  mehr
gewährleistet.
•  Der  Aufbau  des  Meeresbodens  soll  im  Planungsgebiet ­
  bis  zur  Gründungstiefe  plus  20  m  mit  geeig ­
            
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