Abschnitt B
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Abschnitt B
Mindestanforderung
an die geologischgeophysikalische
Erkundung
B.1 Allgemeines
Die geologisch-geophysikalische Erkundung ist eine
fundamentale Voraussetzung für die Identifizierung
von Bodenarten (Sedimenttypen), Quantifizierung
ihrer Eigenschaften und Bewertung ihrer Eignung für
Baumaßnahmen. Sie bedient sich moderner, leistungsfähiger
hydroakustischer Verfahren, deren Ergebnisse
anhand von direkten Verfahren (Bohrungen)
verifiziert werden müssen. Aufgrund der mangelnden
Zugänglichkeit des Meeresbodens stellen hydroakustische
Verfahren eine sehr effiziente Methode
dar, um in kurzer Zeit einen Gesamtüberblick über die
Untergrundverhältnisse zu erlangen und damit die
Sedimentverteilung und tektonischen Elemente in
einerWeise zu erfassen, die es z.B. erlaubt, Risikoareale
zu identifizieren.
Die geologisch-geophysikalische Erkundung kann bei
fachgerechter Ausführung dazu beitragen, Anzahl und
Lokationen von Bohrungen zu optimieren und bei
homogenen Lagerungsverhältnissen die Kosten für
weitere Bohrungen und Drucksondierungen zu reduzieren.
Aufgrund fehlender Normen und Vorschriften für die
geologisch-geophysikalische Erkundung im marinen
Bereich werden mit diesem Standard detaillierte Vorgaben
festgeschrieben, die fachgerechte geowissenschaftliche
Erkundungsarbeiten sicherstellen und
durch kumulative Zusammenführung der gewonnenen
Informationen zur erfolgreichen Realisierung von Offshore-WEA
beitragen sollen.
Die geologisch-geophysikalischen Erkundungsarbeiten
gliedern sich in drei Phasen:
Die Vorerkundung soll die generelle Eignung eines
Gebietes nachweisen und anhand von einer hinreichenden
Zahl von Übersichtsprofilen eine detaillierte
geologische Interpretation auf den Skalen des Windparkareals
von einigen Kilometern erlauben.
Die Standorterkundung soll kleinskalige, auf wenigen
Metern bis 10er Metern die lokalen Verhältnisse
an allen WEA-Standorten liefern, eine Risikoanalyse
erlauben und ggf. eine Verlegung bzw. Optimierung
einzelner WEA-Standorte unterstützen.
In der Überwachungsphase sind nach Errichtung
der Anlagen die einzelnen Standorte im Hinblick auf
die mögliche Bildung von Kolken bzw. die parkinterne
Verkabelung auf ein mögliches Freilegen durch die
sedimentdynamische Prozesse zu überwachen. Hier
ist der Einsatz geophysikalischer Verfahren wie z.B.
leistungsfähiger, dem Stand der Technik entsprechender
Echolote und Seitensichtsonare vorzusehen,
um den lokalen Einfluss der Bauwerke auf den
Meeresboden in ausreichender Form zu erfassen. Die
Ergebnisse sind in einem Überwachungsbericht der
Genehmigungsbehörde vorzulegen.
B.2 Qualitätssicherung
• Die Bearbeiter haben eine ausreichend hohe
Qualifikation und belegbare Erfahrungen nachzu
weisen. Ihre Namen sind im Geologischen Bericht
aufzuführen.
• Die Daten und deren Auswertung müssen richtig
und überprüfbar sein.
• Es sind Messprotokolle zu führen; darin sind u.a.
die äußeren Bedingungen während der Aufnahmen
(z.B. Wind- und Seegangsverhältnisse, Schichtung
des Wasserkörpers, Algenblüte), Schiff, Messgeräte,Messkonfiguration
und Bearbeiter festzuhalten.
• Die Positions- und Tiefengenauigkeit hat sich nach
den Vorgaben der International Hydrographie
Organization, IHO Standards for Hydrographie
Surveys, Order 1 Surveys zu richten. Detailanforderungen
sind den Tabellen B.1, B.2 und B.6 zu entnehmen.
• Die Messbedingungen müssen den geforderten
Qualitätsstandard uneingeschränkt sicherstellen.
Nach bisherigen Erfahrungen ist bei einem Seegang
>5 keine ausreichende Datenqualität mehr
gewährleistet.
• Der Aufbau des Meeresbodens soll im Planungsgebiet
bis zur Gründungstiefe plus 20 m mit geeig